Rechtliches

Teilnahme- und Prüfungsbedingungen

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Prüfungsordnung

Wie Prüfungen ablaufen, welche Hilfsmittel erlaubt sind, wie Ergebnisse zustande kommen und welche Folgen Verstöße haben, regelt unsere Prüfungsordnung. Sie ist Teil dieser Bedingungen.

Teilnahme

Die Teilnahme ist ab 13 Jahren möglich. Wer jünger als 18 ist, braucht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bevor Prüfungen abgelegt oder gebucht werden können.

Probeklausuren

Probeklausuren dienen der Vorbereitung und können – sofern nicht anders angegeben – beliebig oft wiederholt werden.

Abschlussprüfungen

Für jede Abschlussprüfung gelten die auf der Prüfungsseite angegebenen Regeln zu Bearbeitungszeit, Anzahl der Versuche, Wartezeiten und Voraussetzungen. Ein gestarteter Versuch zählt als Versuch.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Start ununterbrochen. Nach Ablauf wird die Prüfung automatisch mit den gespeicherten Antworten abgegeben. Auf Antrag gewähren wir einen Nachteilsausgleich mit 25, 50 oder 100 % mehr Zeit.

Vor jeder Abschlussprüfung akzeptierst du eine Geheimhaltungserklärung. Ergebnisse sind zunächst vorläufig.

Täuschungsversuche

Die Weitergabe oder Vervielfältigung von Prüfungsfragen ist untersagt. Bei Täuschung kann ein Versuch annulliert werden. In schweren Fällen folgen eine befristete oder unbefristete Prüfungssperre und die Aberkennung aller Zertifikate.