Prüfungsordnung
Stand: 18. September 2026
views/pages/exam_rules.php, Geheimhaltungserklärung in views/partials/nda.php).Diese Prüfungsordnung regelt, wie Probeklausuren und Abschlussprüfungen beim Institut für Webentwicklung ablaufen. Sie sorgt dafür, dass alle unter fairen Bedingungen geprüft werden und unsere Zertifikate verlässlich sind.
1. Geltungsbereich
Die Prüfungsordnung gilt für alle Probeklausuren und Abschlussprüfungen und ergänzt unsere Teilnahmebedingungen. Die Regeln der einzelnen Prüfung stehen auf ihrer Prüfungsseite: Bearbeitungszeit, Fragenzahl, Bestehensgrenze, erlaubte Versuche, Wartezeit, Voraussetzungen und Preis.
Mit dem Start einer Prüfung erkennst du die Prüfungsordnung in der dann gültigen Fassung an.
2. Teilnahme und Altersgrenzen
- Du brauchst ein persönliches Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse. Das Konto ist nicht übertragbar.
- Gib deinen richtigen Namen an: So steht er auf deinen Zertifikaten.
- Bei der Registrierung gibst du dein Geburtsdatum an. Es dient nur der Prüfung der Altersgrenzen und erscheint weder auf Zertifikaten noch in deinem Profil.
- Unter 13 Jahren ist keine Teilnahme möglich.
- Von 13 bis 17 Jahren brauchst du die Einwilligung eines Elternteils bzw. deiner Erziehungsberechtigten. Du gibst ihre E-Mail-Adresse an. Sobald du deine eigene Adresse bestätigt hast, schicken wir ihnen einen Link, über den sie zustimmen können. Vorher kannst du keine Prüfungen ablegen und keine kostenpflichtigen Prüfungen buchen.
- In begründeten Zweifelsfällen können wir einen Nachweis über Alter oder Identität verlangen.
3. Nachteilsausgleich
Wer wegen einer Behinderung, einer chronischen oder vorübergehenden Erkrankung oder einer Teilleistungsstörung (z. B. Legasthenie) unter normalen Bedingungen benachteiligt wäre, kann einen Nachteilsausgleich beantragen. Wir gewähren dann 25, 50 oder 100 % mehr Bearbeitungszeit. Der Nachteilsausgleich ist kostenlos.
- Antrag: in deinem Konto unter Konto → Nachteilsausgleich. Dort wählst du den gewünschten Zeitzuschlag und lädst einen Nachweis hoch, zum Beispiel ein ärztliches Attest, deinen Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung über einen Nachteilsausgleich deiner Schule oder Hochschule. Kannst du den Antrag nicht online stellen, schreib uns an [E-Mail-Adresse aus legal.email].
- Eine Diagnose musst du nicht nennen. Es reicht, wenn der Nachweis die Beeinträchtigung in Prüfungen und den Bedarf an zusätzlicher Zeit bestätigt.
- Entscheidung: in der Regel innerhalb von zwei Wochen, per E-Mail. Bei vorübergehenden Beeinträchtigungen gewähren wir den Nachteilsausgleich für deren Dauer.
- Wirkung: Der Zeitzuschlag gilt für alle Probeklausuren und Abschlussprüfungen, die du danach startest. Vor dem Start siehst du die verlängerte Zeit auf der Prüfungsseite. Für bereits gestartete Versuche gilt er nicht rückwirkend. Beantrage ihn deshalb rechtzeitig vor deiner Prüfung.
- Vertraulichkeit: Nachweise sehen nur unsere Administratoren. Wir verwenden sie nur für die Entscheidung und löschen sie danach, ebenso wenn du den Antrag zurückziehst. In deinem Konto speichern wir nur den gewährten Zeitzuschlag, das Datum und einen Vermerk ohne Diagnose. Der Nachteilsausgleich erscheint nicht auf Zertifikaten und nicht auf der Verifizierungsseite.
4. Ablauf einer Prüfung
- Vor dem Start bestätigst du, dass du diese Prüfungsordnung gelesen hast. Vor Abschlussprüfungen akzeptierst du außerdem die Geheimhaltungserklärung.
- Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Start und läuft ununterbrochen auf unserem Server, auch wenn du das Fenster schließt oder die Verbindung abbricht. Bis zum Ablauf kannst du jederzeit fortsetzen. Danach wird die Prüfung automatisch mit den gespeicherten Antworten abgegeben.
- Jeder gestartete Versuch zählt, auch ohne Abgabe. Bei kostenpflichtigen Prüfungen verbraucht er einen gekauften Versuch.
- Unbeantwortete Fragen zählen als falsch. Bei Mehrfachauswahl müssen alle richtigen und keine falschen Antworten gewählt sein.
- Prüfungsaufsicht: Kopieren, Drucken und das Kontextmenü sind gesperrt. Wir zählen Fensterwechsel, blockierte Kopier- und Druckversuche sowie Unterbrechungen. Deine E-Mail-Adresse erscheint als Wasserzeichen. Kamera und Mikrofon verwenden wir nicht.
- Technische Störungen: Konnte eine Prüfung wegen einer Störung auf unserer Seite nicht ordnungsgemäß ablaufen, melde dich bitte umgehend, spätestens nach 7 Tagen, an [E-Mail-Adresse aus legal.email]. Wir können den Versuch dann annullieren und einen Ersatzversuch freigeben. Bei Problemen mit deiner Verbindung oder deinem Gerät kannst du bis zum Ablauf der Zeit fortsetzen.
5. Hilfsmittel und Verhalten
Abschlussprüfungen legst du allein und ohne Hilfsmittel ab. Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Unterlagen, Bücher, eigene Notizen, Websites, Suchmaschinen und Dokumentationen
- KI-Assistenten, Chatbots und Code-Assistenten
- Entwicklungsumgebungen, Konsolen oder Interpreter, um Code auszuprobieren
- Hilfe anderer Personen, auch per Telefon, Chat oder Fernzugriff
- ein zweites Gerät, das Aufzeichnen, Fotografieren oder Abschreiben der Prüfungsinhalte
- das Umgehen der technischen Schutzmaßnahmen, etwa mit Entwicklerwerkzeugen, Skripten oder Browser-Erweiterungen
Erlaubt ist leeres Schmierpapier für Nebenrechnungen, das du nach der Prüfung vernichtest.
Probeklausuren dienen dem Üben. Hier darfst du Hilfsmittel nutzen. Die Fragen sind trotzdem urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht veröffentlicht werden.
6. Geheimhaltung
Vor jeder Abschlussprüfung bestätigst du die folgende Geheimhaltungserklärung. Den Zeitpunkt speichern wir an deinem Versuch.
- Die Inhalte der Abschlussprüfung – Fragen, Antwortmöglichkeiten, Codebeispiele und Lösungen – sind vertraulich und urheberrechtlich geschützt.
- Ich gebe sie weder während noch nach der Prüfung weiter, auch nicht auszugsweise oder sinngemäß: nicht mündlich oder schriftlich, nicht als Foto, Screenshot oder Aufzeichnung, nicht in Foren, Chats oder sozialen Netzwerken und nicht an KI-Dienste.
- Ich nehme keine Prüfungsinhalte mit: keine Abschriften, Notizen, Fotos oder Dateien, die nach der Prüfung bestehen bleiben. Ich helfe niemandem, Prüfungsinhalte zu beschaffen, und nutze keine, die mir auf anderem Weg bekannt geworden sind.
- Ich lege die Prüfung selbst, allein und ohne unerlaubte Hilfsmittel ab.
- Diese Pflichten gelten unbefristet und unabhängig von meinem Ergebnis.
- Ein Verstoß ist ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung. Mögliche Folgen sind die Annullierung des Versuchs, eine Prüfungssperre und die Aberkennung aller Zertifikate.
Die Themen und Lernziele einer Zertifizierung sind öffentlich. Über sie darfst du dich natürlich weiter austauschen und mit anderen lernen.
7. Ergebnisse
- Dein Ergebnis siehst du direkt nach der Abgabe. Es ist zunächst vorläufig, denn es gilt unter dem Vorbehalt, dass die Prüfung nach dieser Prüfungsordnung abgelegt wurde.
- Hast du eine Abschlussprüfung ohne Auffälligkeiten bestanden, stellen wir das Zertifikat sofort aus.
- Zeigt die Prüfungsaufsicht Auffälligkeiten, zum Beispiel häufige Fensterwechsel oder Kopierversuche, prüft eine Person das Ergebnis, bevor das Zertifikat ausgestellt wird. Das dauert in der Regel bis zu 5 Werktage. Bis dahin steht dein Ergebnis auf „vorläufig bestanden“. Wir informieren dich per E-Mail. Auffälligkeiten allein sind kein Nachweis einer Täuschung.
- Auch ein bestätigtes Ergebnis kann annulliert werden, wenn wir später von einem Verstoß erfahren (siehe Abschnitt 8).
- Ob du nach der Abgabe nur dein Ergebnis oder auch Lösungen und Erklärungen siehst, steht auf der Prüfungsseite.
- Deine Antworten werden automatisch bewertet. Innerhalb von 14 Tagen nach der Abgabe kannst du verlangen, dass eine Person die Bewertung überprüft, etwa wenn du eine Frage für fehlerhaft hältst. Schreib dazu an [E-Mail-Adresse aus legal.email].
8. Täuschung und Verstöße
Als Verstoß gegen die Prüfungsordnung gilt insbesondere:
- unerlaubte Hilfsmittel oder Hilfe anderer Personen zu nutzen
- eine Prüfung für eine andere Person abzulegen oder ablegen zu lassen oder falsche Angaben zu Person oder Alter zu machen
- Prüfungsinhalte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu verkaufen oder sich zu beschaffen (Verstoß gegen die Geheimhaltungserklärung)
- technische Schutzmaßnahmen oder die Zeitmessung zu umgehen oder zu manipulieren
- mehrere Konten zu nutzen, um Versuchsgrenzen, Wartezeiten oder eine Sperre zu umgehen
- Zertifikate zu fälschen oder zu verändern
Je nach Schwere treffen wir eine oder mehrere dieser Maßnahmen:
- Annullierung des Versuchs. Ein daraus ausgestelltes Zertifikat wird widerrufen. Der Versuch zählt weiterhin als Versuch.
- Prüfungssperre für 6, 12 oder 24 Monate, in schweren Fällen unbefristet. Solange die Sperre gilt, kannst du keine Prüfungen ablegen oder buchen. Dein Konto und deine Daten bleiben für dich zugänglich.
- Aberkennung aller Zertifikate, auch aus früheren Prüfungen. Sie werden widerrufen und auf der Verifizierungsseite als widerrufen angezeigt.
Verfahren: Auffälligkeiten führen nie automatisch zu einer Maßnahme. Eine Person entscheidet im Einzelfall und berücksichtigt alle Umstände. Über jede Maßnahme informieren wir dich per E-Mail mit Begründung. Du kannst innerhalb von 14 Tagen an [E-Mail-Adresse aus legal.email] Stellung nehmen. Wir prüfen deine Stellungnahme und teilen dir das Ergebnis mit. Stellt sich eine Maßnahme als unberechtigt heraus, heben wir sie auf und stellen widerrufene Zertifikate wieder her. Eine befristete Sperre endet automatisch.
Zivil- und strafrechtliche Schritte, etwa bei gefälschten Zertifikaten oder dem Verkauf von Prüfungsinhalten, behalten wir uns vor.
9. Zertifikate
Für eine bestandene Abschlussprüfung erhältst du ein Zertifikat mit digitalem Badge. Wie lange es gültig ist, steht auf der Prüfungsseite. Über die Zertifikats-ID kann jeder die Echtheit auf unserer Verifizierungsseite prüfen.
Das Zertifikat bestätigt, dass du unsere Prüfung bestanden hast. Es ist weder ein staatlich anerkannter Abschluss noch eine offizielle Zertifizierung der jeweiligen Technologieanbieter. Wir können es nach Abschnitt 8 widerrufen.
10. Änderungen
Wir passen die Prüfungsordnung an, wenn sich unsere Prüfungen oder die Rechtslage ändern. Für einen Versuch gilt die Fassung, die beim Start veröffentlicht war.